Tierpflege (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Tierpfleger*in

English: Animal keeper

Berufsbeschreibung

Die Ausbildung zum/zur Tierpfleger*in erfolgt im Lehrberuf Tierpflege und dauert 3 Jahre.

Tierpfleger*innen sind für die Betreuung von Tieren in Zoos, Aquarien oder Tierheimen, aber auch in Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen und Tierkliniken zuständig. Sie füttern und pflegen die Tiere und sorgen dafür, dass sie gesund bleiben. Für ihre Arbeit brauchen sie ein gutes Gespür für Tiere und eine gute Beobachtungsgabe. Sie erkennen Veränderungen und Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere und wissen, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen.

Ein wichtiger Teil der täglichen Arbeit besteht darin, Käfige, Boxen, Terrarien oder Gehege zu reinigen, zu  desinfizieren und instand zu halten. Die sorgfältige Einhaltung artgerechter Haltung und Fütterung und der Hygienebestimmungen ist für die Tiergesundheit besonders wichtig. Tierpfleger*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen zusammen, mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und haben bei ihrer Arbeit unter anderem Kontakt zu Tierärzt*innen, Besucher*innen und Kund*innen oder Lieferant*innen.

"Man hat hier die Möglichkeit für Tiere zu sorgen zu denen man sonst nie Zugang hätte. Es sind ja nicht nur die Elefanten, es sind Dromedare, es sind Zebras, ... . Wenn einen Tiere interessieren, ist es ein großartiger Beruf."
Almud Kimbacher, Tierpfleger, in einem Interview aus: AMS your job, 2003.

Tierpfleger*innen betreuen Tiere in zoologischen Gärten (Tiergarten, Zoo), Aquarien und Terrarien, Tierheimen, Tierkliniken und zum Teil auch in Tierarztpraxen, Tierhandlungen und Forschungseinrichtungen. Sie sind verantwortlich für die richtige Fütterung, reinigen die Unterkünfte und achten auf die Gesundheit der Tiere. Diese Arbeiten werden auch an Sonn- und Feiertagen und wenn nötig nachts durchgeführt. Tierpfleger*innen achten darauf, dass die Tiere artgerechte Lebensbedingungen vorfinden (z. B. Regelung von Luftzufuhr und Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur, Sonnenbestrahlung, Sauberkeit des Wassers, richtiger Boden). Zum Teil arbeiten Tierpfleger*innen auch beim Einrichten und der Reparatur der Gehege und von anderen Tierunterkünften mit, und insbesondere in Zoos/Tiergärten und Aquarien an der Sauberhaltung der Besucherbereiche.

Bei der Fütterung achten sie auf die richtige Zusammensetzung und Menge der Futtermittel. Dazu verwenden sie Fütterungspläne. Sie verwenden Fertigfutter oder mischen die Futterbestandteile selbst im vorgegebenen Verhältnis. Für bestimmte Tierarten wie Raubkatzen, Raubvögel oder Schlagen müssen sie z. B. Futtertiere (Kleintiere) züchten und fachgerecht töten.

Wie die Fütterung ist auch die Pflege der Tiere sehr individuell und abhängig von der jeweiligen Tierart. Sie umfasst verschiedenste Maßnahmen wie z. B. das Abspritzen mit warmem Wasser, Bürsten des Fells, Huf- und Klauenpflege bis hin zur spielerischen Beschäftigung mit Tieren. Tierpfleger*innen kontrollieren laufend das Tierverhalten und beobachten den Gesundheitszustandes. Sie dokumentieren ihre Beobachtungen, die Fütterung und die laufende Betreuung und verständigen bei auffälligem Verhalten, welches auf Krankheitssymptome schließen lässt, die zuständigen Personen. Außerdem bereiten sie Tiertransporte vor und führen diese durch.

In Forschungseinrichtungen sind Tierpfleger*innen zusätzlich als Assistent*innen bei Untersuchungen und Versuchen tätig. Dabei kommen empfindliche Geräte zum Einsatz, die sie bedienen. Die sorgfältige Pflege dieser Geräte ist einer ihrer Aufgabenbereiche. Sie regulieren z. B. die Klimabedingungen in den Tierunterkünften oder bedienen Geräte zur keimfreien Haltung und Zucht von Versuchstieren*.

Tierpfleger*innen haben Kenntnis über die Vorschriften des Tierschutzes und des Artenschutzen. Sie verfügen über Wissen über artgerechte Tierhaltung, Tiertransport sowie auch über die Beseitigung verstorbener Tiere. Eine weitere wichtige Aufgabe für Tierpfleger*innen ist außerdem der Kontakt mit Besucher*innen und Kund*innen. Sie führen Schaufütterungen durch, erteilen Auskünfte über Tiere, schreiten bei falschen Verhalten der Besucher*innen im Zoo ein und achten auf die Sicherheit von Tieren und Besucher*innen.

*Bitte beachte: Während in der pharmazeutischen und medizinischen Forschung Wirkstoffe und Methoden oft noch an Tieren getestet werden, bevor sie für Menschen zugelassen werden (in Österreich ist dazu eine vorherigen Genehmigung erforderlich), sind in der kosmetischen Forschung und Industrie Tierversuche in der Europäischen Union grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es derzeit noch Lücken in diesem Verbot.

Tierpfleger*innen verwenden bei ihrer Tätigkeit verschiedene Trainings- und Spielgeräte zur Aktivierung der Tiere. Zur Reinigung der Käfige und Gehege setzen sie unterschiedlichste Reinigungsgeräte und -mittel ein. Sie hantieren auf Anweisung von Tierärzt*innen mit Pflege- und Behandlungsmaterial (Medikamente, Salben, Verbandsmaterialien usw.) und verabreichen je nach Tier die unterschiedlichsten Arten von Futter, manchmal unter Zuhilfenahme von Fütterungshilfen (z. B. Fläschchen).

Zur Unfallverhütung besonders im beim Umgang mit Gift- oder Raubtieren setzten Tierpfleger*innen beispielsweise auch Schutzkleidung, spezielle Schutzhandschuhe, Trennvorrichtungen bei Käfigen, Verriegelungseinrichtungen in Gehegen oder spezielle Überwachungssysteme ein, um besonders bei großen, unübersichtlichen Gehegen zuverlässig feststellen zu können, wo sich die Tiere befinden.

Für Organisation und Dokumentation arbeiten sie mit Computern, Laptops und Tabletts und betrieblicher  Software. Sie kommunizieren vor allem mit Mobiltelefonen und per E-Mail und speziell in Zoos auch mit Funkgeräten.

Tierpfleger*innen arbeiten in allen Bereichen und Räumlichkeiten von Zoos, Tierparks, Aquarien oder Tierheimen, aber auch in Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, Tierkliniken und mitunter in Tierhandlungen oder für Tierärzte/Tierärztinnen und für andere Einrichtungen, die in der Pflege, Betreuung, Haltung und Zucht von Tieren tätig sind. In Schichtdiensten führen sie ihre Tätigkeiten auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen aus.

Tierpfleger*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen, und anderen Mitarbeiter*innen der Tiergartenleitung zusammen und stehen in Kontakt mit Labormitarbeiter*innen, Tierärzt*innen (siehe Tierarzt / Tierärztin) und Tierärztlichen Ordinationsassistent*innen ( Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)), Mitarbeiter*innen von Behörden oder auch Tierschützer*innen. Mitunter übernehmen Tierpfleger*innen auch Aufgaben der betrieblichen Organisation (z. B. Telefon- und Schriftverkehr, Bestellen von Futtermitteln, Führen von Protokollen und Dokumenten) und beraten Kund*innen oder Besucher*innen in Tierheimen, Tierpensionen und Zoos.

Bei ihrer Arbeit achten sie sorgfältig auf die artgerechte Behandlung der Tiere und den eigenen Schutz, aber auch den Schutz der Tiere und Besucher*innen.

  • Wild-, Zoo-, Labortieren und Haustierrassen artgerecht züchten, aufziehen, pflegen, betreuen und versorgen
  • Futtermittel und Futterzusatzstoffe beschaffen, lagern, zubereiten
  • Futtertiere für Raubtiere züchten und fachgerecht vorbereiten
  • Tiere zu bestimmten Zeiten füttern und tränken
  • Tiere beobachten und Krankheitssymptome erkennen
  • bei tierärztlichen Tätigkeiten mithelfen und kranke Tiere pflegen
  • Tierunterkünfte reinigen und warten (z. B. Ausmisten, Einstreuen von Stroh, Sägemehl)
  • bei der Einrichtung und Ausstattung der Tierunterkünfte mithelfen
  • Werkzeuge und Geräte reinigen und warten
  • Maschinen und Anlagen wie z. B. Futterautomaten, Klimaanlagen, Sterilisationsgeräte reinigen und warten
  • Tiertransporte durchführen
  • insbesondere bei der Arbeit in Zoos:
  • mit Besucher*innen kommunizieren, Auskünfte geben und informieren
  • Schaufütterungen und andere Vorführungen durchführen

Beschäftigungsmöglichkeiten für Tierpfleger*innen bestehen insbesondere in:

  • öffentlichen und privaten Tiergärten/Zoos, Aquarien, Terrarien, Wildparks
  • Tierheimen oder -kliniken, Tierpensionen
  • universitären und außeruniversitären Forschungsinstituten
  • Versuchslabors der pharmazeutischen Industrie

Der Lehrberuf Tierpfleger*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Fachbereiche wie z. B. Zoo, Tierheim, Tierklinik, Labor
  • Tierfütterung, Tierernährung
  • Tierverhalten, Tierpsychologie
  • Tiertraining

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Veterinärmedizin Zoologie

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