Pyrotechniker*in

Andere Bezeichnung(en):
Feuerwerker*in

Ausbildung

Das Pyrotechnikgesetz von 1974 legt fest, dass zum Abbrennen (Abschießen) von Feuerwerken eine besondere Bewilligung erforderlich ist. Diese wird von der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft ausgestellt, wenn der/die Antragsteller*in entsprechende Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Pyrotechnik nachweisen kann.

Diese Kenntnisse werden in Kursen verschiedener Anbieter, wie etwa dem WIFI Oberösterreich vermittelt. Feuerwerke werden in die Klassen I bis IV eingeteilt (Klasse IV = Großfeuerwerke). Bei der Auswahl von Pyrotechnikkursen ist darauf zu achten, dass eine vollständige Ausbildung ermöglicht wird (bis Klasse IV). Manchmal werden Kurse auch als Grund- und Aufbaukurse angeboten, um die vollständigen Berechtigungen zu erlangen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an Pyrotechnik-Kursen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Verlässlichkeitsbescheinigung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: Modular: bis zu 96 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Kurzbeschreibung

Der Lehrgang F3 (Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen) ist eine Grundvoraussetzung für den Besuch der weiteren Ausbildungstufen.

Voraussetzungen

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Verlässlichkeitsbescheinigung gemäß § 16 (7) Pyrotechnikgesetz

Zielgruppe

Personen, die Feuerwerke im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten abbrennen wollen sowie zu Festveranstaltungen, Events und privaten Anlässen.

Kosten
Preisinfo beim Anbieter

Abschluss

Zeugnis

Berechtigungen

Nach bestandener Prüfung kann bei den Behörden um den Pyrotechnik-Ausweis der jeweiligen Kategorien (F3 und P2, F4, etc.) angesucht werden.

Beschreibung

Inhalte:

  • Organisatorisches
  • Rechtskunde
  • Fachkunde
  • Fachtechnik
  • sicherheitstechnische Richtlinien und Maßnahmen
  • praktische Übungen
  • kommissionelle Abschlussprüfung