Pflegefachassistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre

English: Specialist Care Assistance

Berufsbeschreibung

Die Ausbildung im Beruf Pflegefachassistenz in Form einer Lehre ist seit 1. September 2023 möglich und dauert vier Jahre.

Pflegefachassistent*innen arbeiten in Krankenhäusern, Kliniken, in Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie unterstützen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Ärzt*innen und führen von diesen übertragende pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen eigenverantwortlich aus.

Pflegefachassistent*innen haben gegenüber Pflegeassistent*innen einen erweiterten Aufgabenbereich und einen höheren Grad an Eigenständigkeit und Verantwortung. Sie arbeiten gemeinsam mit Ärztinnen, Ärzten und dem diplomierten Pflegepersonal (Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger*innen), stehen aber nicht unter deren ständiger Aufsicht.

Sie wirken bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen mit, beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten, erheben und dokumentieren pflegerelevante Daten und führen verschiedene standardisierte Pflegehandlungen, medizinische Routinekontrollen und Untersuchungen durch. Bei Notfällen setzen sie entsprechende Sofortmaßnahmen.

Pflegefachassistent*innen (Lehrberuf) begleiten und mobilisieren ihre Patient*innen, führen Gespräche und schulen die Patient*innen und ihre Angehörigen in Grundtechniken für Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu Hause. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, diplomierten Pflegekräften, Ärzt*innen und verschiedenen medizinischen Fachkräften.

Pflegefachassistent*innen haben gegenüber Pflegeassistent*innen einen erweiterten Aufgabenbereich mit einem höheren Grad an Kompetenzen, Eigenständigkeit und Verantwortung. Sie arbeiten nach Anweisung von Ärzt*innen und diplomierten Pflegekräften, stehen aber nicht unter deren Aufsicht.

Pflegefachassistent*innen bereiten Untersuchungen vor, unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen und übernehmen nach Anordnung durch Ärztinnen und Ärzte bzw. diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen eigenverantwortlich unterschiedliche pflegerische, diagnostische und therapeutische Aufgaben. Ebenso wichtig wie die pflegerischen Tätigkeiten ist dabei die soziale und psychische Betreuung der Patientinnen und Patienten.

Pflegefachassistent*innen beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten. Sie führen verschiedene medizinische Routinekontrollen durch und erheben und überwachen medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung. Dabei führen sie auch standardisierte diagnostische Programme wie z. B. EKG, EEG oder Lungenfunktionstest durch. Sie dokumentieren die Daten über Diagnose, Behandlungsverlauf und Pflegemaßnahmen in Gesundheitsakten, erkennen Veränderungen, Notfälle und lebensbedrohliche Zustände und leiten entsprechende Sofortmaßnahmen ein.

Pflegefachassistent*innen führen beispielsweise standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahmen aus der Kapillare und Schnelltestverfahren durch. Sie legen und entfernen Magensonden und Harnkatheter bei Frauen (mit Ausnahme von Kindern), bereiten bestimmte Arzneimittel vor und verabreichen sie (in stabilen Pflegesituationen) oder führen Injektionen von Insulin und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln sowie Blutentnahmen aus peripheren Venen gemäß Anweisung durch. Sie schließen laufende Infusionen an und ab (ausgenommen Zytostatika und Transfusionen von Vollblut), führen einfache Wundversorgungen durch und legen Mieder, Orthesen und elektrisch betriebene Bewegungsschienen an.

Auch die mobile Betreuung (Hauskrankenpflege) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diese ermöglicht, dass Kranke, Behinderte und alte Menschen in ihrem eigenen Heim betreut und gepflegt werden. Hierbei werden die Angehörigen intensiv in die Betreuung mit eingebunden. Pflegefachassistent*innen sind beispielsweise dafür zuständig, diese zu beraten, zu informieren, sie einzuschulen und Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu erklären.

Pflegefachassistent*innen wirken außerdem in der Ausbildung von Pflegeassistenzkräften mit. Sie leiten diese an und unterweisen sie in den unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches.

Pflegefachassistent*innen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege, z. B. Magensonden, Sauerstoffbrillen, Sekretsauger und benutzen Messinstrumente wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Fieberthermometer und Personenwaagen oder verschiedene Hilfsmittel und Geräte zur Förderung der Mobilisation der Patientinnen und Patienten. Sie bedienen medizinische Geräte und Instrumente, z. B. Monitore, Röntgengeräte, EEG, EKG, Lungenfunktionstest und verwenden Materialien wie Mieder, Orthesen, Stützverbände und -strümpfe, Wickel, Bandagen, Medikamente und Infusionen.

Weiters führen sie Dokumentationen zum Gesundheitszustand der Patient*innen, häufig in digitalen Gesundheitsakten. Dabei arbeiten sie mit Computern, Laptops, Tablets oder anderen Erfassungsgeräten sowie Pflegedokumentationsprogrammen. Für die Kommunikation verwenden sie Telefone, Mobiltelefone, Gegensprechanlagen, Lichtruf- und Pflegekommunikationsanlagen usw.

Pflegefachassistent*innen arbeiten in den Abteilungen, Bettenstationen und Ambulanzen von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Hospizen und in Pflegeheimen. Sie halten sich in Patientenzimmern auf oder arbeiten in Untersuchungs- und Behandlungsräumen, in Operationssälen, in der Notfallaufnahme sowie in Gemeinschafts- und Aufenthaltsräumen.

Pflegefachassistent*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen (insb. Pflegeassistent*innen), mit Kolleg*innen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ( Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in), Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin) und mit Fachkräften aus anderen medizinischen Bereichen, beispielsweise mit dem medizinisch-technischen Personal (siehe z. B. Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)) mit Radiologietechnolog*innen (siehe Radiologietechnologe / Radiologietechnologin), Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und Stationsassistent*innen.

Wie in allen pflegerischen und medizinischen Berufen sind Nacht- und Wochenenddienste üblich, weil Patient*innen rund um die Uhr überwacht und betreut werden müssen. Der laufende Umgang mit kranken Menschen kann auch psychisch beanspruchend sein und trotz technischer Hilfsmittel sind auch körperliche Belastungen immer noch Teil des Berufs (z. B. Heben von Patient*innen, viel Stehen).

Pflegefachassistent*innen sind grundsätzlich unter Anweisung von Ärzt*innen sowie Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen tätig, im Gegensatz zu Pflegeassistent*innen handeln sie aber eigenverantwortlich, d. h. nicht unter ständiger Aufsicht.

  • Gesundheitszustand von Patient*innen beobachten, Veränderungen im Pflegeverlauf erkennen
  • pflegerelevante Daten im Rahmen von standardisierten Pflege-Assessmentinstrumenten und/oder Risikoanalysen mitwirken
  • Dekubitus, Sturz, Schmerzen, Ernährung erfassen und dokumentieren
  • Ärzt*innen und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte bei Behandlungen und Pflegemaßnahmen unterstützen
  • standardisierte Pflegemaßnahmen durchführen
  • medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung erheben und überwachen
  • Maßnahmen gegen Wundliegen durchführen (präventive Positionierung/Lagerung); unbewegliche Patient*innen regelmäßig umbetten
  • Patient*innen mobilisieren und körperliche, geistige, psychische und soziale Ressourcen unterstützen und fördern
  • Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und Sofortmaßnahmen ergreifen
  • standardisierte diagnostische Programme durchführen, z. B. EKG, EEG, Lungenfunktionstests
  • Magensonden legen und entfernen; transurethraler Katheter bei Frauen setzen und entfernen (ausgenommen bei Kindern)
  • laufende Infusionen ab- und anschließen (ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut)
  • Blutabnahme, Wickel, Bandagen und Verbände anlegen, Insulininjektionen legen usw.
  • Mieder, Orthesen und elektrisch betriebene Bewegungsschienen anlegen
  • Patient*innen und deren Angehörige einfache Pflegemaßnahmen erklären
  • Pflegedokumentation durchführen

Hinweis: Eine vollständige Auflistung der Kompetenzen, die in der Ausbildung erworben werden, und damit mögliche Tätigkeitsbereiche darstellen, findest du im Berufsprofil in der Ausbildungsordnung BGBl. II 245/2023.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Pflegefachassistent*innen bestehen insbesondere in:

  • Abteilungen in Krankenhäusern: stationärer Bereich, ambulanter Bereich, operativer Bereich
  • Alten- und Pflegeheimen
  • Institutionen mobiler Dienste (Hauskrankenpflege)
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung

Der Beruf Pflegefachassistent*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Pflegebereiche wie z. B. Akutpflege, Langzeitpflege, Palliativpflege
  • Klinische Abteilungen und Stationen (z. B. Chirurgie, Innere Medizin, Ambulanzen)
  • Geriatrie, Pflege von Demenzkranken
  • Hospiz
  • Einrichtungen und Heime der Altenpflege, Behindertenpflege

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Blutplasma Chemotherapie Demenz Diabetes mellitus EEG-Gerät Hämatologie Hygiene Kardiologie Patientenanwaltschaft Pneumonie Sepsis Vitalfunktion

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