Fahrzeugtechnik - Nutzfahrzeugtechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre
Berufsbeschreibung
Die Ausbildung zum/zur Nutzfahrzeugtechniker*in erfolgt im Lehrberuf Fahrzeugtechnik im Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik und dauert 4 Jahre. Die Ausbildung ist ab 1. Jänner 2027 möglich.
Fahrzeugtechniker*innen in der Nutzfahrzeugtechnik führen Wartungs- und Reparaturarbeiten an Nutzfahrzeugen wie LKWs, Bussen oder Sonderfahrzeugen, wie z. B. Tanklastwägen, Kranwägen oder Feuerwehrfahrzeugen durch. Sie warten und ersetzen mechanische Teile am Fahrwerk und Motor und ersetzten elektrische und elektronische Bauteile, wie Beleuchtungs-, Zünd- und Startanlagen, Fahrtenschreiber, Bordcomputer und Alarmanlagen. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Umweltüberprüfung ("Pickerlprüfung") durch. Bei ihrer Arbeit hantieren sie mit elektronischen Mess- und Prüfgeräten, aber auch mit Handwerkzeugen wie Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen usw. und mit Maschinen und Anlagen wie Hebebühnen.
Besondere Anforderungen in der Arbeit von Fahrzeugtechniker*innen gibt es in der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen mit Hybrid- und Elektroantrieben dar, die besondere Sicherheitsanforderungen stellen, sowie die zunehmende Automatisierung der Fahrzeuge durch digitale Steuerungen und Fahrassistenzsysteme.
Nutzfahrzeugtechniker*innen arbeiten in Kfz-Werkstätten, Verkehrsbetrieben und Fuhrparks von Unternehmen eigenständig und im Team mit Vorgesetzten und Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit ihren Auftraggeber*innen und Kundinnen und Kunden. In Industriebetrieben arbeiten Nutzfahrzeugtechniker*innen auch bei der Herstellung von Nutzfahrzeugen mit.
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